Kanton Freiburg

Die Verantwortung für die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 obliegt der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) des Kantons Freiburg.

Die Einführung des Lehrplans 21 war ein horizontaler und vertikaler Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess, der 2015 begann mit dem Schuljahr 2022/23 abgeschlossen wurde. Er wurde vom Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) gesteuert, von der Weiterbildungsstelle der PH FR begleitet und vom Schulinspektorat, den Schuldirektionen, den Fachgruppen sowie den Lehrpersonen umgesetzt.

Kantonale Kontaktperson(en)

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht
Marianne Küng; Spitalgasse 1; 1700 Freiburg; 026 305 12 39; [email protected]
Markus Fasel; Mariahilfstrasse 2; 1712 Tafers; 026 305 40 87; [email protected]

Rechtsgrundlage für den Erlass

Schulgesetz (gültig ab 1.8.2015)