Kritikpunkte

Am Lehrplan 21 wird Kritik geübt. Bei einigen Themen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber viele Kritikpunkte basieren auf Missverständnissen oder darauf, dass die entsprechenden Stellen im Lehrplan nicht gefunden wurden.

Zu solchen Kritikpunkten finden Sie hier Antworten, und es wird jeweils auf die entsprechende Stelle im Lehrplan 21 verwiesen.

 

Kritikpunkt Antwort Link zum Lehrplan 21 sowie zu weiteren Informationen
Beim Lehrplan 21 steht nicht mehr der Erwerb von klassischem Schulstoff im Zentrum, sondern der Erwerb von Kompetenzen. Damit verliert das Wissen an Bedeutung und die Bildungsinhalte werden beliebig. Wissen ist die Basis für Kompetenz. Man kann nicht kompetent sein, wenn man sich in der Sache nicht auskennt. Der Lehrplan 21 weist daher aus, welches Wissen die Schule vermitteln soll, bleibt aber dort nicht stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dieses Wissen auch altersgemäss anwenden können. Der Lehrplan 21 unterscheidet wie die heutigen Lehrpläne auch zwischen verbindlichen Inhalten und solchen, welche die Lehrperson wählen kann. Überblick: Verbindliche Inhalte und Beispiele
Mit dem Lehrplan 21 sollen die Kinder „selbstentdeckend“ oder „selbstgesteuert lernen“. Angehende Lehrpersonen werden häufig nur noch zu Lernbegleitern und Animatoren ausgebildet. Somit bleiben die wichtigen Lehrer-Schülerbeziehungen und die Klassengemeinschaften auf der Strecke. Die Kinder werden weitgehend sich selbst überlassen. Von all dem steht im Lehrplan 21 nichts. Das Lern- und Unterrichtsverständnis, das dem Lehrplan 21 zu Grunde liegt, ist in der Broschüre „Grundlagen“ dargestellt. Darin wird auf die zentrale Bedeutung der Lehrerinnen und Lehrer für die Gestaltung des Unterrichts, die Führung der Klasse und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler hingewiesen.

Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis: Lehrerinnen und Lehrer

Der Lehrplan 21 setzt keine Jahrgangsziele. Damit wird das Ziel aufgegeben, die Kinder in allen Fächern auf ein vergleichbares Niveau zu bringen. Die meisten heutigen Lehrpläne geben keine Jahrgangsziele, sondern Stufenziele vor. Vieles wird nicht in einem Jahr gelernt, sondern wird Jahr für Jahr neu aufgegriffen, vertieft und mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und mit neuen Inhalten vermittelt („Spiralcurriculum“). Es ist eine Tatsache, dass die Kinder unterschiedlich schnell voranschreiten. Der Lehrplan 21 berücksichtigt diese Tatsache, indem er Grundansprüche definiert, die alle Schülerinnen und Schüler erreichen sollen, gleichzeitig aber auch einen erweiterten Bildungshorizont für leistungsstärkere Kinder und Jugendliche aufspannt. Überblick: Verbindlichkeiten
Der Kompetenzbegriff beinhaltet neben Wissen und Können auch Haltungen und Einstellungen. Damit können die Schülerinnen und Schüler ideologisch beeinflusst werden, insbesondere bei Fragen des Konsumverhaltens, des familiären Lebensstils, der Einstellungen zur Sexualität. Der Lehrplan 21 respektiert die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien. Eine ideologische Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler ist nicht zulässig. Der Lehrplan enthält keine Aufträge zur Vermittlung spezifischer Haltungen und Einstellungen. Hingegen gehört die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Haltungen und Einstellungen zum Auftrag der Schule. Basierend auf Fakten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Standpunkte zu befragen, Pro und Kontra abzuwägen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

NMG.6.5: Wünsche, Bedürfnisse, Konsum

WAH.3.1: Einflüsse auf Konsum

ERG.5.3: Beziehung und Sexualität

NMG: Didaktische Hinweise zu Ethik, Religionen, Gemeinschaft: Privatheit respektieren

Der Lehrplan ist zu detailliert und umfangreich und normiert damit letztlich auch den Unterricht. Er greift in die Methodenfreiheit der Lehrpersonen ein.

Der Lehrplan 21 definiert die Ziele des Unterrichts, der Weg zum Erreichen der Ziele liegt auch in Zukunft in der Verantwortung der Lehrperson. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet.

Guter Unterricht lässt sich nicht normieren. Der Lehrplan 21 definiert guten Unterricht nicht neu. Guter Unterricht hat immer schon dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schülern Kompetenzen erwerben.

Die Regelungsdichte des Lehrplans 21 ist mit den heute gültigen Lehrplänen vergleichbar.

Grundlagen: Lern- und Unterrichtsverständnis

Der Lehrplan 21 im Vergleich
Die Lerninhalte werden umgewichtet: Weniger Mathematik und Naturwissenschaften, mehr Sprachen und Allerweltsthemen wie Politik, Menschenrechte, Konsum, Gesundheit, kulturelle Identität, Gleichstellung … Die Gewichtung der Unterrichtsinhalte kommt in der Unterrichtszeit zum Ausdruck, die für ein Fach zur Verfügung steht. In dieser Hinsicht basiert der Lehrplan 21 auf den Durchschnittswerten der aktuellen Stundentafeln der Kantone. Über alle Kantone gerechnet wird es keine Verschiebungen zwischen den Fachbereichen geben. In einzelnen Kantonen kann es jedoch Verschiebungen geben. Dies ist eine Konsequenz der Harmonisierung. Fachbericht Stundentafel
Im Lehrplan 21 der Volksschulen wird das Fach Geschichte gestrichen. Im Inhaltsverzeichnis der meisten Volksschul-Lehrpläne der Schweiz sucht man heute das Fach „Geschichte“ vergebens. Geschichte ist traditionellerweise Teil des Fachs, das als Realien (ZH), Räume und Zeiten (St. Gallen), oder Natur, Mensch, Mitwelt (BE) bezeichnet wird. Nur ein Teil der Kantone hat auf der Sekundarstufe I ein eigenes Fach „Geschichte“. Trotzdem findet man in allen Lehrplänen die geschichtlichen Inhalte, die die Volksschule vermittelt. Auch im Lehrplan 21 sind die geschichtlichen Inhalte im Fachbereich „Räume, Zeiten, Gesellschaft (RZG)“ klar ausgewiesen und mit dem Begriff „Geschichte“ gekennzeichnet. Die Kantone legen im Rahmen ihrer Stundentafel fest, ob Geschichte als Teil von RZG unterrichtet wird oder als eigenes Fach geführt wird.

1./2. Zyklus (Primarstufe):

NMG.9: Zeit, Dauer und Wandel verstehen - Geschichte und Geschichten unterscheiden

3.Zyklus (Sekundarstufe I):

RZG 5: Schweizer Geschichte
RZG.6: Weltgeschichte
RZG.7: Geschichtskultur
RZG 8: Politische Bildung, Schweizer Demokratie
Es gibt einen Bildungsabbau in der Mathematik. Die Kinder lernen den 10er Übergang nicht mehr und müssen das Einmaleins nur noch kennen, aber nicht mehr können. Auch mit dem Lehrplan 21 lernen die Schülerinnen und Schüler in der Primarschule alle Grundrechenarten. Im ersten Zyklus (bis Ende 2. Primarklasse) müssen alle Schülerinnen und Schüler im Zahlenraum bis 20 addieren und subtrahieren können (MA.1.A.3.a). Addieren und subtrahieren mit Zehnerübergang im Zahlenraum bis 100 müssen alle Schülerinnen und Schüler in der 3. und 4. Klasse sicher beherrschen (MA.1.A.3.d). Sie müssen zudem das gesamte kleine Einmaleins auswendig können (MA.1.A.3.d); was das heisst, ist in den Didaktischen Hinweisen zum Fachbereich Mathematik unter der Marginalie „Automatisieren“ beschrieben. Die Abfolge entspricht den heutigen Lehrplänen.  
Der christliche Religionsunterricht wird abgeschafft. Die durch die Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit verbietet verpflichtenden Religionsuntericht. Immer mehr Jugendliche besuchen keinen kirchlichen Religionsunterricht. Um dennoch sicherzustellen, dass alle Jugendlichen ein Grundwissen über das Christentum als Grundlage unserer Kultur und Werte wie auch über die anderen Weltreligionen verfügen, haben verschiedene Kantone in den vergangenen Jahren ein neues Fach „Ethik und Religionen“ eingeführt. Im Lehrplan 21 neu ist die Kombination mit lebenskundlichen Themen unter dem Titel "Ethik, Religionen, Gemeinschaft". Der von den Kirchen getragene christliche Religionsunterricht wird weiterhin angeboten.

NMG, Bedeutung und Zielsetzung: Ethik, Religionen, Gemeinschaft

NMG, Didaktische Hinweise zu Ethik, Religionen, Gemeinschaft

NMG.12: Religionen und Weltsichten begegnen

ERG.3: Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen

ERG.4: Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen
Die Bildungsharmonisierung wird mit dem Lehrplan 21 nicht erreicht, da es weiterhin Unterschiede bei den Stundentafeln, den Lehrmitteln und dem Sprachenunterricht gibt. Die Bundesverfassung verlangt die Harmonisierung der Ziele der Schulstufen. Harmonisieren heisst, verschiedene Regelungen unter Wahrung der kantonalen Selbstständigkeit einander anzugleichen. Harmonisieren heisst nicht, alle Regelungen vollständig einheitlich auszugestalten. Wie die Ziele erreicht werden, können die Kantone weiterhin selber regeln. Dazu gehören alle Fragen der Unterrichtsorganisation, die Stundentafeln, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen, die interne Strukturierung der Sekundarstufe I sowie die Auswahl der Lehrmittel. Es ist bereits feststellbar, dass die Kantone bei der Einführung des neuen Lehrplans ihre Stundentafeln anpassen, was auch hier zu einer schrittweisen Harmonisierung führt. Auch das Sprachenkonzept der EDK erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung zur Harmonisierung (nicht: Vereinheitlichung!) der Ziele der Schulstufen.

Bundesverfassung Art. 62

Rahmeninformationen

Fachbericht Stundentafel

Sprachenunterricht (EDK)
Die Bildungshoheit der Kantone wird sukzessive ausgehebelt. Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund die nötigen Massnahmen ergreifen kann, wenn die Kantone die angestrebte Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen nicht auf dem Koordinationsweg erreichen. Ein Eingreifen des Bundes würde die Bildungshoheit der Kantone aushebeln. Das soll mit dem Lehrplan 21 verhindert werden.

Bundesverfassung Art. 62

Der Lehrplan 21 wurde in einem hinter verschlossenen Türen ohne öffentliche Diskussion erarbeitet. Der Lehrplan 21 entstand in mehreren Schritten. Die Lehrerschaft, die Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit wurden im Rahmen von Hearings, Tagungen und Vernehmlassungen einbezogen. Alle in diesem Prozess entstandenen Dokumente waren und sind öffentlich zugänglich. Im Rahmen der Konsultationen sind hunderte von Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet worden. Das Medienecho war gross und kontrovers. Die nötige öffentliche Diskussion hat stattgefunden. Erarbeitung des Lehrplans 21